Soweit nach § 61 Abs. 1 VVG Anlass zu einer Beratung besteht, dokumentieren wir die Beratung und die Gründe für den erteilten Rat.

Die Dokumentation dient dazu, den Verlauf des Beratungsgesprächs, die wesentlichen Wünsche und Bedürfnisse sowie die für die Empfehlung maßgeblichen Gründe nachvollziehbar festzuhalten.

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