Private Krankenversicherung

Für Beamte, Anwärter und Referendare

 

 

 

Unsere Krankenversicherung für Beamte ist leistungsstark, transparent und flexibel.

Krankenversicherung für Beamte zu fairen Konditionen

Unsere Krankenversicherung für Beamte, Anwärter und Referendare, ist leistungsstark, transparent und hat ein hervorragendes Preis- Leistungsverhältnis.

Mit unserer langjährigen Erfahrung am Versicherungsmarkt bieten wir Dir eine umfassende Beratung, mit allen wichtigen Details die Du wissen mußt, um Deine passende Krankenversicherung als Beamter, Anwärter oder Referendar zu finden.

Krankenversicherung für Anwärter & Referendare

Anwärter & Referendare genießen während ihrer Ausbildung bereits den Anspruch auf Beihilfe (sofern keine freie Heilfürsorge besteht).

Beitrag monatlich ab:

24,42 €*

*Eintrittsalter 20 Jahre, zuzüglich Pflegeversicherung, 240 € BRE berücksichtigt

 

Krankenversicherung für Bundes- und Landesbeamte

Beamte genießen während ihrer Dienstzeit den Anspruch auf Beihilfe (sofern keine freie Heilfürsorge besteht).

Beitrag monatlich ab:

170,- €*

*Eintrittsalter 21 Jahre, zuzüglich Pflegeversicherung

 

Krankenversicherung für Kinder & Ehegatten

Versorgungsberechtigte Kinder und Ehegatten von Beamten, genießen ebenfalls einen Anspruch auf Beihilfe.

Beitrag monatlich ab:

34,54 €*

*Eintrittsalter 3 Jahre, inklusive Pflegeversicherung

 

Krankenversicherung für Beamte

Als Beamter oder Beamtin bist Du in der glücklichen Lage, Deine Krankenversicherung frei wählen zu können. Dadurch bist Du unabhängig von Leistungskürzungen und Kostendruck der gesetzlichen Krankenkassen.
Mit einer privaten Krankenversicherung für Beamte, sicherst Du Dir garantierte Leistungen als Privatpatient, kannst Dein Leistungsspektrum ganz nach Deinen Wünschen zusammenstellen und hast einen Krankenversicherungsschutz, der Deiner Lebensplanung entspricht.

Unser Service für Dich

SERVICE wird bei uns groß geschrieben und das leben wir auch.

Deine Vorteile:

  • persönlicher Ansprechpartner
  • Beratungen auch telefonisch und online möglich
  • Erreichbarkeit auch an Wochenenden und Feiertagen
  • schnelle Bearbeitung Deiner Anfragen
  • schnelle Bearbeitung Deiner Rechnungen (über App)
  • Kostenloser Online-Doc
  • Kostenlose Gesundheitshotline
  • Partneragenturen im gesamten Bundesgebiet
  • Unterstützung bei der Berechnung Deiner Versorgung
  • Unterstützung bei Wechsel in die GKV

Lass Dir jetzt ein unverbindliches und kostenfreies Angebot für Deine Krankenversicherung erstellen!

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Leistungen der Privaten Krankenversicherung für Beamte

  • freie Arzt- und Krankenhauswahl
  • Tarife jederzeit anpassbar an die aktuelle Beihilfesituation
  • erweiterte Vorsorgeuntersuchungen
  • Beitragsrückerstattung
  • Abrechnung bis zu den Höchstsätzen
  • Abrechnung auch nach Hufelandverzeichnis
  • offener Heil- und Hilfsmittelkatalog
  • Aufbau von Alterungsrückstellungen
  • persönlicher Ansprechpartner
  • umfangreicher Gesundheitsservice

Häufige Fragen zur Krankenversicherung für Beamte

Was passiert wenn sich mein Beihilfesatz ändert?

Die Krankenversicherung kann an jede Änderung der Beihilfesituation angepasst werden.
Wenn Du z.B. ein zweites Kind bekommst, erhöht sich der Beihilfeanspruch und die Versicherung wird zum Tage der Geburt abgesenkt.

Was passiert, wenn sich meine Beamtenlaufbahn ändert?

Hier muss darauf geachtet werden, ob sich dadurch auch die Beihilfe ändert.
Wenn ja, muss auch hier die Krankenversicherung angepasst werden.

Wie reiche ich Arzt-Rechnungen ein?

Rechnungen und auch Kostenvoranschläge kannst Du ganz klassisch per Post oder papierlos über eine Rechnungsapp einreichen.

Die Erstattung dauert in der Regel nicht länger als 14 Tage.

Was passiert wenn ich ins Krankenhaus muss?

Solltest Du mal zu einer Behandlung ins Krankenhaus müssen, so kannst Du eine Kostenübernahmeerklärung veranlassen. Damit rechnet das Krankenhaus direkt mit dem Versicherer ab.

Was passiert bei einer Eheschließung oder Scheidung?

Bei einer Eheschließung hat der Ehepartner des Beamten einen Beihilfeanspruch, wenn er oder sie nicht über einer gewissen Einkommensgrenze verdient. Diese variiert in den einzelnen Bundesländern von 9.168 € bis 18.000 €.

Wenn beide Ehepartner Beamte sind und Kinder haben, sollte darauf geachtet werden, dass das Kindergeld nur einem Ehegatten zugeordnet wird (siehe auch Kinder mitversichern).

Bei einer Scheidung werden eventuelle Beihilfeberechtigungen neu geprüft und der Anspruch angepasst.

Kann ich meine Kinder auch mitversichern?

Kinder haben einen eigenen Beihilfeanspruch. Dieser liegt in der Regel bei 80%.

Bei Verheirateten besteht unter Umständen für das Kind auch Familienversicherungsanspruch, über die gesetzliche Krankenversicherung.

Wenn beide Ehepartner Beamte sind, sollte darauf geachtet werden, dass das Kindergeld nur einem Ehegatten zugeordnet wird. Da grundsätzlich erst beim zweiten Kind der Beihilfebemessungssatz steigt, sollten auch beide Kinder einem Elternteil zugeordnet werden.
Was passiert bei Eintritt in die Pension?

Spätestens jetzt erhöht sich der Beihilfeanspruch. Dadurch kann die Krankenversicherung reduziert werden und der Beitrag sinkt.

Was muss ich bei einem Umzug in ein anderes Bundesland beachten?

Wenn sich durch den Umzug auch der Dienstherr ändert, muss auch hier wiederum Deine Krankenversicherung an das geltende Beihilferecht angepasst werden.

Was passiert mit der Krankenversicherung im Todesfall?

Im Todesfall endet die Krankenversicherung zum Tag des Todes.

Hast Du noch Fragen oder möchtest Du eine unverbindliche Beratung?

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