Beihilfe für Beamte: Anspruch, Höhe und Krankenversicherung richtig einordnen
Verstehe, wie Beihilfe funktioniert, welche Bemessungssätze beim Bund gelten und warum Bundesland, Status und Familie für die konkrete Höhe entscheidend sind.
Beihilfe ist keine eigene Krankenversicherung. Sie beteiligt den Dienstherrn an beihilfefähigen Aufwendungen. Welcher Anteil übernommen wird und welche Regeln gelten, richtet sich nach dem Beihilferecht deines Dienstherrn.
- Anspruch und Beihilfeberechtigung verständlich erklärt
- Bundesbeihilfe mit 50, 70 und 80 Prozent sauber eingeordnet
- Familie, Ruhestand und Kinder berücksichtigt
- Zusammenspiel von Beihilfe, PKV und GKV erklärt
Was ist Beihilfe?
Beihilfe ist eine Beteiligung des Dienstherrn an bestimmten beihilfefähigen Aufwendungen, zum Beispiel bei Krankheit oder Pflege.
- keine eigenständige Krankenversicherung
- nur beihilfefähige Aufwendungen werden berücksichtigt
- Bemessungssatz richtet sich nach dem jeweiligen Beihilferecht
- Bund und Länder können unterschiedliche Regeln haben
Was bedeutet Beihilfe für Beamte?
Die Beihilfe beteiligt den Dienstherrn nach den geltenden Vorschriften an bestimmten Aufwendungen. Sie ersetzt die Krankenversicherung nicht.
Beihilfefähige Aufwendung
Zuerst wird geprüft, ob eine Aufwendung nach dem maßgeblichen Beihilferecht überhaupt berücksichtigt werden kann.
Bemessungssatz
Auf den beihilfefähigen Betrag wird der für die Person geltende Bemessungssatz angewendet.
Weitere Absicherung
Für den nicht über die Beihilfe abgesicherten Teil ist eine passende Krankenversicherung erforderlich.
Wichtig: Ein Bemessungssatz von beispielsweise 50 Prozent bedeutet nicht automatisch, dass jede Rechnung zur Hälfte erstattet wird. Entscheidend ist zunächst, welcher Teil der Aufwendung überhaupt beihilfefähig ist.
Wer hat Anspruch auf Beihilfe?
Das richtet sich nach dem Beihilferecht des jeweiligen Dienstherrn. Für Bundesbedienstete enthält die Bundesbeihilfeverordnung eigene Voraussetzungen.
Beihilfeberechtigte Personen
Nach der Bundesbeihilfeverordnung können unter den dort genannten Voraussetzungen insbesondere Beamte und Versorgungsempfänger beihilfeberechtigt sein.
- Anwärterbezüge werden ausdrücklich berücksichtigt
- für Versorgungsempfänger gelten eigene Regelungen
- gesetzliche Ausnahmen und Konkurrenzregeln sind zu beachten
- entscheidend ist immer der konkrete Anspruch
Berücksichtigungsfähige Personen
Ehe- oder Lebenspartner und Kinder können nach den jeweiligen Voraussetzungen bei der Beihilfe berücksichtigt werden.
- bei Partnern können zusätzliche Voraussetzungen gelten
- für Kinder gelten eigene Berücksichtigungsregeln
- Bundes- und Landesrecht können voneinander abweichen
- Familienstand allein entscheidet nicht über den Anspruch
Für einzelne Statusgruppen findest du weitere Informationen unter PKV für Beamtenanwärter, PKV für Beamte auf Probe und PKV für Beamte auf Lebenszeit.
Wie hoch ist die Beihilfe für Beamte?
Für Bundesbedienstete legt § 46 Bundesbeihilfeverordnung konkrete Bemessungssätze fest. Diese Werte dürfen nicht automatisch auf alle Bundesländer übertragen werden.
| Personengruppe | Bemessungssatz Bund | Einordnung |
|---|---|---|
| Beihilfeberechtigte Person | 50 Prozent | Regelbemessungssatz nach § 46 Absatz 2 BBhV, soweit keine besondere Regel greift. |
| Versorgungsempfänger | 70 Prozent | Gilt nach § 46 BBhV für Empfänger von Versorgungsbezügen, ausgenommen Waisen. |
| Berücksichtigungsfähiger Ehe- oder Lebenspartner | 70 Prozent | Voraussetzung ist die Berücksichtigungsfähigkeit nach der Bundesbeihilfeverordnung. |
| Berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen | 80 Prozent | Der Satz gilt nach § 46 BBhV für berücksichtigungsfähige Kinder sowie Waisen. |
| Beihilfeberechtigte Person mit mindestens zwei Kindern | 70 Prozent | Der erhöhte Satz gilt nur unter den Voraussetzungen des § 46 Absatz 3 BBhV. |
Prüfstand: 13. August 2026. Die Tabelle beschreibt die Bundesbeihilfe. Für Landesbeamte ist das jeweils geltende Landesrecht maßgeblich.
Warum der Dienstherr für die Beihilfe entscheidend ist
Beihilfe ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Neben der Bundesbeihilfeverordnung bestehen in den Ländern eigene Beihilfevorschriften.
Bundesbeamte
- Bundesbeihilfeverordnung als zentrale Grundlage
- Bemessungssätze in § 46 BBhV geregelt
- eigene Regeln für beihilfefähige Aufwendungen
- Änderungen der BBhV können Leistungsbereiche verändern
Landesbeamte
- jeweiliges Landesbeihilferecht maßgeblich
- Bemessung und Leistungsregeln können abweichen
- einige Länder bieten zusätzlich pauschale Beihilfe
- vor Entscheidungen immer aktuellen Landesstand prüfen
Einen gesonderten Überblick zum alternativen Zuschussmodell findest du unter Pauschale Beihilfe für Beamte.
Welche Rolle spielen Ehepartner und Kinder bei der Beihilfe?
Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigungsfähig sein. Die konkrete Prüfung richtet sich nach dem zuständigen Beihilferecht.
Ehe- und Lebenspartner
- Berücksichtigungsfähigkeit muss geprüft werden
- Einkommensregeln können eine Rolle spielen
- eigene Beihilfe- oder Versicherungsansprüche sind relevant
- Bund und Länder können unterschiedliche Vorgaben haben
Berücksichtigungsfähige Kinder
- bei der Bundesbeihilfe gelten eigene Voraussetzungen
- Bundesbemessungssatz beträgt bei Berücksichtigungsfähigkeit 80 Prozent
- Kinder können auch den Bemessungssatz des Beamten beeinflussen
- Landesrecht kann abweichen
Mehr zur Absicherung mehrerer Familienmitglieder findest du unter PKV für Beamte mit Familie.
Wie funktioniert die Abrechnung mit der Beihilfe?
Bei der individuellen Beihilfe werden Aufwendungen nach den Regeln der zuständigen Beihilfestelle geprüft und anschließend zum maßgeblichen Bemessungssatz berücksichtigt.
Rechnung erhalten
Nach einer medizinischen Leistung erhältst du die entsprechende Rechnung oder einen anderen erstattungsfähigen Nachweis.
Unterlagen einreichen
Die erforderlichen Unterlagen werden nach den Vorgaben deiner Beihilfestelle und gegebenenfalls deiner Krankenversicherung eingereicht.
Erstattung prüfen
Beihilfe und Versicherung rechnen jeweils nach ihren eigenen rechtlichen beziehungsweise vertraglichen Regeln ab.
Die konkrete Antragstellung unterscheidet sich je nach Beihilfestelle. Maßgeblich sind deshalb immer deren aktuelle Vorgaben.
Wie hängen Beihilfe, PKV und GKV zusammen?
Die Beihilfe verändert die Ausgangslage für Beamte. PKV und GKV folgen dabei unterschiedlichen Systemen.
Beihilfekonforme private Krankenversicherung
- kann den nicht über Beihilfe abgesicherten Anteil ergänzen
- Versicherungsumfang muss zum Beihilfeanspruch passen
- Tarifleistungen richten sich nach dem Versicherungsvertrag
- Beamtenversorger berät hierzu zu HanseMerkur-Produkten
Gesetzliche Krankenversicherung
- folgt nicht der Restkostenlogik einer Beihilfe-PKV
- Beitragsregeln richten sich nach dem Sozialversicherungsrecht
- individuelle Beihilfe und GKV müssen getrennt betrachtet werden
- pauschale Beihilfe kann in einzelnen Ländern relevant sein
Vertiefend findest du unter PKV oder GKV für Beamte einen Systemvergleich und unter PKV für Beamte die Grundlagen der privaten Absicherung.
Dein tatsächlicher Beihilfeanspruch ist die Grundlage der PKV
Wir ordnen mit dir Status, Dienstherrn, Familie und Beihilfe ein und prüfen auf dieser Basis, welche HanseMerkur-Lösung grundsätzlich in Betracht kommt.
Persönliche Anfrage startenFAQ zur Beihilfe für Beamte
Was ist Beihilfe für Beamte?
Beihilfe ist eine Beteiligung des Dienstherrn an beihilfefähigen Aufwendungen. Sie ist keine eigenständige Krankenversicherung.
Wie hoch ist die Beihilfe bei Beamten?
Das hängt vom zuständigen Beihilferecht ab. Beim Bund beträgt der Regelbemessungssatz für beihilfeberechtigte Personen 50 Prozent. Für bestimmte Personengruppen sieht § 46 BBhV 70 oder 80 Prozent vor.
Bekommen Pensionäre mehr Beihilfe?
Bei der Bundesbeihilfe beträgt der Bemessungssatz für Empfänger von Versorgungsbezügen mit Ausnahme der Waisen 70 Prozent. Bei Landesbeamten ist das jeweilige Landesrecht zu prüfen.
Wie hoch ist die Beihilfe für Kinder?
Bei der Bundesbeihilfe erhalten berücksichtigungsfähige Kinder einen Bemessungssatz von 80 Prozent. Landesrecht kann davon abweichen.
Ist Beihilfe dasselbe wie eine private Krankenversicherung?
Nein. Beihilfe ist eine Leistung des Dienstherrn. Die private Krankenversicherung ist ein eigener Versicherungsvertrag, der bei Beamten passend zum Beihilfeanspruch gestaltet werden kann.
Ist Beihilfe in allen Bundesländern gleich?
Nein. Neben der Bundesbeihilfeverordnung bestehen eigene Beihilfevorschriften der Länder. Deshalb können Anspruch, Bemessung und Leistungsdetails voneinander abweichen.
Was bedeutet beihilfefähig?
Beihilfefähig bedeutet, dass eine Aufwendung nach dem jeweils geltenden Beihilferecht grundsätzlich berücksichtigt werden kann. Daraus folgt noch keine vollständige Erstattung der Rechnung.
Prüfstand: 13. August 2026. Beihilfevorschriften können geändert werden. Für den individuellen Anspruch ist immer die aktuelle Regelung des zuständigen Dienstherrn maßgeblich.
Bundesrecht: § 2 Bundesbeihilfeverordnung und § 46 Bundesbeihilfeverordnung .
Aktuelle Informationen des Bundes: Bundesverwaltungsamt, Beihilfe .
