Beamtenversorger – Private Krankenversicherung für Beamte
📞 Beratung: 030 / 565 93 200
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Beihilfe für Beamte – Anspruch, Höhe und Regeln einfach erklärt

Die Beihilfe ist eine der wichtigsten Grundlagen der Krankenversicherung für Beamte. Sie bestimmt, wie hoch der staatliche Kostenanteil im Krankheitsfall ist und welche Form der Krankenversicherung sinnvoll ist.

Auf dieser Seite erfährst du verständlich, wer Anspruch auf Beihilfe hat, wie hoch die Beihilfe ausfällt und welche Regeln dabei gelten.

Beihilfe für Beamte – Anspruch, Höhe und Regeln zur Krankenversicherung verständlich erklärt

Was ist die Beihilfe für Beamte?

Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung des Dienstherrn zu Krankheits-, Pflege- und Vorsorgekosten. Sie ersetzt für Beamte den Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung, den Angestellte in der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten.

Die Beihilfe ist keine Krankenversicherung, sondern eine Kostenbeteiligung. Die verbleibenden Kosten müssen Beamte selbst absichern – in der Regel über eine private Krankenversicherung.

Wer hat Anspruch auf Beihilfe?

Der Beihilfeanspruch gilt bereits für Beamte, die sich noch nicht im endgültigen Beamtenverhältnis befinden.

Anspruch auf Beihilfe haben unter anderem:

  • Beamte auf Widerruf (z. B. Beamtenanwärter)

  • Beamte auf Probe

  • Beamte auf Lebenszeit

  • Versorgungsempfänger (Pensionäre)

  • berücksichtigungsfähige Ehepartner

  • berücksichtigungsfähige Kinder

Der Anspruch entsteht mit dem Beamtenstatus und ist gesetzlich geregelt. Die konkrete Ausgestaltung kann je nach Dienstherr variieren. Der Beihilfeanspruch besteht in der Regel dauerhaft und gilt auch für Beamte, die auf Lebenszeit verbeamtet sind.

Wie hoch ist die Beihilfe für Beamte?

Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach dem persönlichen Status und der familiären Situation.

Typische Beihilfesätze:

  • 50 % für Beamte

  • 70 % für Beamte mit mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern

  • 70 % für Versorgungsempfänger (Pensionäre)

  • 80 % für berücksichtigungsfähige Kinder

  • 70 % für berücksichtigungsfähige Ehepartner

Der jeweils verbleibende Prozentsatz muss über eine Krankenversicherung abgesichert werden, in der Regel über eine beihilfekonforme private Krankenversicherung.

Beihilfe für Ehepartner und Kinder

Ehepartner haben Anspruch auf Beihilfe, wenn:

  • sie kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen haben

  • sie nicht selbst gesetzlich pflichtversichert sind

Kinder gelten in der Regel als berücksichtigungsfähig und erhalten meist 80 % Beihilfe. Für Kinder ist daher nur eine sehr günstige Restkostenversicherung notwendig.

Welche Kosten sind beihilfefähig?

Beihilfefähig sind unter anderem:

  • ambulante ärztliche Behandlungen

  • stationäre Krankenhausaufenthalte

  • Medikamente

  • Vorsorgeuntersuchungen

  • Pflegeleistungen

Nicht jede Leistung wird automatisch vollständig übernommen. Es gelten Beihilfevorschriften, die Art und Umfang der Erstattung regeln.

Wie funktioniert die Abrechnung der Beihilfe?

Die Abrechnung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip:

  • Rechnung vom Arzt oder Krankenhaus erhalten

  • Rechnung bei der Beihilfestelle einreichen

  • Erstattung des Beihilfeanteils erhalten

  • Restbetrag über die Krankenversicherung abrechnen

  • Rechnung bezahlen

Dieses Verfahren unterscheidet sich deutlich von der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine korrekte Einordnung der Beihilfe setzt fundierte Praxiserfahrung voraus.

Unterschied zwischen Beihilfe und pauschaler Beihilfe

Bei der klassischen Beihilfe erfolgt eine Kostenbeteiligung pro Rechnung.
Bei der pauschalen Beihilfe zahlt der Dienstherr stattdessen einen monatlichen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag.

Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist in der Regel dauerhaft und sollte gut überlegt sein.

👉 Mehr dazu findest du auf unserer Seite zur pauschalen Beihilfe für Beamte

Warum die Beihilfe die Wahl der Krankenversicherung bestimmt

Da die Beihilfe einen großen Teil der Kosten übernimmt, ist eine beihilfekonforme private Krankenversicherung für viele Beamte sinnvoll. Auch gesundheitliche Vorerkrankungen können die Wahl der passenden Absicherung beeinflussen und erfordern oft eine genauere Prüfung.

In der gesetzlichen Krankenversicherung wird die Beihilfe nicht berücksichtigt. Beamte zahlen dort den Beitrag vollständig selbst.

👉 Mehr dazu im direkten Vergleich PKV oder GKV für Beamte

Beihilfe individuell richtig einordnen

Die Beihilfe ist komplex und hängt stark von der persönlichen Situation ab. Beihilfesatz, Familienstand und berufliche Perspektive spielen eine zentrale Rolle.

👉 Hier kannst du kostenlos prüfen lassen, welche Krankenversicherung auf Basis deiner Beihilfe sinnvoll ist

Häufige Fragen zur Beihilfe für Beamte

Ist die Beihilfe für Beamte verpflichtend?

Ja. Beamte haben grundsätzlich Anspruch auf Beihilfe, sofern sie diese nicht ausdrücklich durch die pauschale Beihilfe ersetzen.

Ersetzt die Beihilfe eine Krankenversicherung?

Nein. Die Beihilfe ist keine Krankenversicherung, sondern nur eine Kostenbeteiligung. Der Rest muss privat abgesichert werden.

Unterscheidet sich die Beihilfe nach Bundesland?

Ja. Die grundlegenden Regeln sind ähnlich, Details können je nach Dienstherr und Bundesland variieren.

Gilt die Beihilfe auch im Ruhestand?

Ja. Versorgungsempfänger behalten in der Regel ihren Beihilfeanspruch.

Fachlich verantwortlich

Marcel Turek
Versicherungs- und Finanzanlagenfachmann
Seit 2000 im Bereich der Beamtenversicherung tätig

Zur Autorenseite von Marcel Turek

Beratung durch das Team von Beamtenversorger (Berlin) – bundesweit tätig.

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