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Beratungsdokumentation gemäß § 61 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Als Vermittler von Versicherungen sind wir gesetzlich verpflichtet, unsere Beratung zu dokumentieren.
Diese Beratungsdokumentation dient Ihrem Schutz und stellt sicher, dass Empfehlungen transparent, nachvollziehbar und auf Ihre persönliche Situation abgestimmt erfolgen.

Gesetzliche Grundlage der Beratungsdokumentation

Die Pflicht zur Beratungsdokumentation ergibt sich insbesondere aus:

  • § 61 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

  • § 62 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

  • der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)

Diese Regelungen verpflichten uns, vor Abschluss eines Versicherungsvertrages eine anlassbezogene Beratung durchzuführen und diese zu dokumentieren.

Inhalt der Beratungsdokumentation

Die Beratungsdokumentation umfasst insbesondere:

  • Ihre persönlichen Angaben und Ihre individuelle Ausgangssituation

  • Ihren Versicherungsbedarf und Ihre Wünsche

  • die Gründe für die jeweilige Produktempfehlung

  • wesentliche Inhalte des Beratungsgesprächs

  • Hinweise zu Chancen, Risiken und Besonderheiten des empfohlenen Versicherungsschutzes

Die Dokumentation wird individuell für jeden Kunden erstellt.

Zeitpunkt & Form der Dokumentation

Die Beratungsdokumentation wird Ihnen vor Abschluss eines Versicherungsvertrages zur Verfügung gestellt.

Die Bereitstellung erfolgt in der Regel:

  • in Textform (z. B. PDF)

  • digital per E-Mail oder über einen sicheren Online-Zugang

Verzicht auf die Beratungsdokumentation

Gemäß § 61 Abs. 2 VVG können Sie auf die Erstellung der Beratungsdokumentation verzichten.

Ein solcher Verzicht:

  • erfolgt ausschließlich auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden

  • wird gesondert dokumentiert

Wir empfehlen grundsätzlich, auf die Beratungsdokumentation nicht zu verzichten, da sie Ihrer rechtlichen Absicherung dient.

Besonderheiten bei der privaten Krankenversicherung für Beamte

Bei der Beratung zur privaten Krankenversicherung für Beamte berücksichtigen wir insbesondere:

  • Ihren Beihilfesatz und die jeweilige Beihilfeverordnung

  • Ihren Status (Anwärter, Referendar, Beamter auf Probe / Lebenszeit)

  • tarifliche Besonderheiten und Leistungsbausteine

  • mögliche Auswirkungen zukünftiger Statusänderungen

Diese Punkte werden entsprechend in der Beratungsdokumentation berücksichtigt.

Ihre Rechte

Sie haben jederzeit das Recht:

  • Auskunft über den Inhalt Ihrer Beratungsdokumentation zu erhalten

  • eine Kopie der Dokumentation anzufordern

  • Fragen zur Beratung oder Dokumentation zu stellen

Kontakt

Bei Fragen zur Beratungsdokumentation oder zu unserer Beratungstätigkeit wenden Sie sich bitte an:

Beamtenversorger
E-Mail: info@beamtenversorger.de
Telefon: 030 565 93 197

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