Beratungsdokumentation
Informationen zur Dokumentation von Beratungsgesprächen im Rahmen der Versicherungsvermittlung.
Fachlicher Stand: 27. August 2026
Soweit nach § 61 Abs. 1 VVG Anlass zu einer Beratung besteht, dokumentieren wir die Beratung und die Gründe für den erteilten Rat.
Die Dokumentation dient dazu, den Verlauf des Beratungsgesprächs, die wesentlichen Wünsche und Bedürfnisse sowie die für die Empfehlung maßgeblichen Gründe nachvollziehbar festzuhalten.
Wann eine Beratungsdokumentation erfolgt
Eine Beratungs- und Dokumentationspflicht besteht nach § 61 Abs. 1 VVG, wenn unter Berücksichtigung der Schwierigkeit des angebotenen Versicherungsvertrags oder der Person und Situation des Versicherungsnehmers Anlass zu einer Beratung besteht.
In diesem Fall dokumentieren wir insbesondere die für die Beratung relevanten Angaben, die ermittelten Wünsche und Bedürfnisse sowie die Gründe für die ausgesprochene Empfehlung.
Textform und Übermittlung
Nach § 62 VVG ist die Beratungsdokumentation grundsätzlich vor Abschluss des Versicherungsvertrags klar und verständlich in Textform zu übermitteln.
Für gesetzlich geregelte Ausnahmefälle kann eine nachträgliche Übermittlung zulässig sein. Maßgeblich sind die Voraussetzungen des § 62 VVG.
Verzicht auf Beratung oder Dokumentation
Ein Verzicht auf Beratung oder Dokumentation ist nach § 61 Abs. 2 VVG nur durch eine gesonderte schriftliche Erklärung möglich.
Dabei muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass sich der Verzicht nachteilig auf mögliche Schadensersatzansprüche nach § 63 VVG auswirken kann.
Bei einem Vertragsschluss im Fernabsatz genügt für den Verzicht die Textform.
Warum die Dokumentation wichtig ist
Die Beratungsdokumentation schafft Transparenz über den Ablauf und die wesentlichen Grundlagen der Beratung. Sie ermöglicht es, später nachzuvollziehen, welche Informationen für die Empfehlung maßgeblich waren.
Sie ersetzt nicht die Versicherungsbedingungen, Produktinformationen oder sonstigen Vertragsunterlagen.
HanseMerkur Geschäftsstelle Marcel Turek
Marcel Turek
Direktions-Geschäftsstellenleiter
HanseMerkur Krankenversicherung AG
Hultschiner Damm 14/16
12623 Berlin
Telefon:
030 56582123
E-Mail:
marcel.turek@hansemerkur.de
Versicherungsvertreter gemäß § 34d Abs. 7 GewO
Vermittlerregisternummer:
D-NK7E-GEXF1-46
Gesetzliche Grundlagen
Maßgeblich sind insbesondere § 61 VVG (Beratungs- und Dokumentationspflichten), § 62 VVG (Zeitpunkt und Form der Information) sowie § 63 VVG (Schadensersatzpflicht).
Die gesetzlichen Vorschriften sind abrufbar unter: www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/